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Flächenverbrauch und Naturschutz: Wandsbeker rot-grüne Koalition begrüßt Einführung des Natur-Cent

Der Senat hat sich auf einen ökologischen Finanzausgleich für Grünflächen in Millionenhöhe verständigt. Der so genannte Natur-Cent sieht vor, dass für den Flächenverbrauch für Gewerbe- und Wohnungsbau im Ausgleich Mittel in die Aufwertung und bessere Pflege von Grünflächen fließen.

Die zusätzlichen Einnahmen aus der Grundsteuer, die aus der Neuerschließung von Flächen entstehen, fließen in ein Sondervermögen „Naturschutz und Landschaftspflege“. Bauherren und Mieter werden durch den Natur-Cent nicht zusätzlich belastet, da die Steuereinnahmen innerhalb des Senats umverteilt werden.

Dennis Paustian-Döscher, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN in der Bezirksversammlung: „Der Bezirk Wandsbek hat viele Grüngebiete und Parks, die aus ökologischer Sicht jetzt qualitativ aufgewertet werden können, damit sie ihre Funktion für den Naturhaushalt erfüllen und die Flächenverluste durch den Wohnungsbau nahezu kompensieren können. Wir erhoffen uns, dass durch die Einführung des Natur-Cent, Hamburgs und vor allem Wandsbeks Naturkapital aufgewertet und erhalten werden kann. Auch der Bezirk Wandsbek wird Gelder aus dem Sondervermögen beantragen.“

Anja Quast, SPD-Fraktionsvorsitzende in der Bezirksversammlung: „Hamburg braucht neben neuem Wohnraum auch attraktive Grünflächen für die Menschen, die in der Stadt leben. Der Naturcent wird uns helfen, unsere zahlreichen Grünflächen aufzuwerten. Um auch die neuen Wohngebiete für Flüchtlinge in die Mittelumverteilung einzubeziehen, wurde vereinbart, dass der Natur-Cent rückwirkend zum 1. Januar 2016 gilt.“

Der Bezirk Wandsbek ist durch seinen hohen Anteil an Grünflächen besonders vom Flächenverbrauch für den Wohnungsbau und die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften betroffen. Mit dem neuen Ausgleichsmechanismus wird eine Möglichkeit geschaffen, Hamburg als grüne Stadt noch attraktiver zu machen. Vor allem die Parks- und Erholungsanlagen sind für die Bürger von enormer Bedeutung. Für die Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Grünes können drei Millionen Euro bereitgestellt werden.

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