Schule
Anhörung der Bezirksversammlung Wandsbek
Das neue Förderprogramm Schule des Senats wird im Rahmen der Auswahl einzelner Schulen direkte Auswirkungen auf die nicht begünstigten Standorte haben. Die nicht beteiligten Schulen werden einen erheblichen Standortnachteil erleiden mit der Folge der möglichen Schließung. Vor diesem Hintergrund wirkt die Entscheidung des Senats wie ein Schulentwicklungsplan mit anderen Mitteln. § 28 BezVG sieht in Fällen einer Standtortentscheidung ein qualifiziertes Anhörungsrecht der Bezirksversammlung vor.
Wir beantragen:
Der Bezirksamtsleiter stellt sicher, dass die Bezirksversammlung Wandsbek im Rahmen der Auswahl der Schulen für das Förderprogramm des Senates gemäß Â§ 28 BezVG beteiligt wird.
