Kommunales
Kaum in Kraft, schon missachtet: das neue Bezirksverwaltungsgesetz
Kaum ist das neue Bezirksverwaltungsgesetz seit dem 1. August in Kraft, wird es von Bezirksamtsleiter Gerhard Fuchs (CDU) bereits missachtet.
In der Antwort des Bezirksamtsleiters auf eine Mitte August gestellte Kleine Anfrage (Vorlage Nr. 17/2279) der SPD-Bezirksfraktion heißt es: „Das Bezirksamt wird, wie bisher auch, bindende Beschlüsse, wenn sie fachlich bestätigt werden können, selbstverständlich umsetzen.“
„Diese nassforsche Antwort des Bezirksamtsleiters erstaunt. Denn das Bezirksamt hat nach dem Wortlaut des neuen Bezirksverwaltungsgesetzes Entscheidungen der Bezirksversammlung grundsätzlich umzusetzen,“ so Thomas Ritzenhoff, Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion.
Der Bezirksamtsleiter hat zwar nach § 22 BezVG 2006 das Recht, Beschlüsse zu beanstanden, muss dies aber in einem vorgeschriebenen förmlichen Beanstandungsverfahren tun. Von einem formlosen Prüfungsrecht, ob ein bindender Beschluss mit der subjektiven, fachlichen Beurteilung des Bezirksamtes übereinstimmt, ist nicht die Rede.
Daher haben die Mitglieder der Bezirksversammlung Thomas Ritzenhoff und Ole Thorben Buschhüter (SPD) am 30. August 2006 eine Kleine Anfrage an den Bezirksamtsleiter gestellt und fragen:
1. Auf welche Rechtsgrundlage stützt der Bezirksamtsleiter seine angebliche Befugnis, bindende Beschlüsse nur dann umsetzen zu müssen, wenn sie fachlich bestätigt werden können?
2. Teilt das Bezirksamt die Meinung, dass nur eine förmliche Beanstandung das Bezirksamt berechtigt, eine Entscheidung der Bezirksversammlung nicht umzusetzen? Wenn nein: Warum nicht?
3. Kann der Bezirksamtsleiter auch Entscheidungen der Bezirksversammlung beanstanden, die nicht gegen § 21 BezVG 2006 verstoßen? Wenn ja: In welchen Fällen und muss dann nicht trotzdem das in § 22 Abs. 2 und 3 BezVG 2006 beschriebene förmliche Beanstandungsverfahren gelten?
4. Warum hat das Bezirksamt die verbindliche Empfehlung des Ortsausschusses Rahlstedt vom 28. Juni 2006 weder umgesetzt, noch beanstandet?
